csm logo qualitaetsbuendnis bc32e81e63 Unser Sportverein legt großen Wert auf die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mitglieder, insbesondere unserer Kinder und Jugendlichen. Prävention sexueller Gewalt ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Vereinsarbeit. Diese Bemühungen sind wichtig, um eine sichere und respektvolle Umgebung zu schaffen, in der sich jeder frei und geschützt fühlen kann. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen schützen wir nicht nur unsere Mitglieder, sondern fördern auch ein verantwortungsbewusstes und unterstützendes Vereinsklima. 
  Aktuell befinden wir uns im Prozess, um in das Qualitätsbündnis Sport NRW des Landessporbundes Nordrhein-Westfalens aufgenommen zu werden.

Qualitätsanforderungen für Sportvereine

Um diesen hohen Standard der Sicherheit und Prävention zu gewährleisten, halten wir uns an spezifische Qualitätsanforderungen. Diese Anforderungen basieren auf formellen und inhaltlichen Kriterien sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die im Dokument des Qualitätsbündnisses zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport festgelegt sind.

Formelle Kriterien

  1. Information und Beschluss des Vereinsvorstandes: Der Vereinsvorstand und idealerweise auch die Vereinsjugend müssen informiert und ein Beschluss gefasst werden, dass das Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein bearbeitet wird und die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis angestrebt wird.
  2. Information und Beschluss auf der Jahreshauptversammlung: Es muss auf der Jahreshauptversammlung (und idealerweise auch am Jugendtag) über die Bearbeitung des Themas und die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis informiert und ein Beschluss gefasst werden.
  3. Ergänzung der Satzung: Das Thema "Schutz vor (sexualisierter) Gewalt" muss in die Satzung (und idealerweise auch in die Jugendordnung) aufgenommen werden.
  4. Benennung, Qualifizierung und Bekanntmachung einer Ansprechperson: Mindestens eine Ansprechperson muss benannt und durch entsprechende Schulungen qualifiziert werden. Diese Person(en) müssen im Verein bekannt gemacht werden.

Inhaltliche Kriterien

  1. Durchführung einer Risikoanalyse: Eine Risikoanalyse muss durchgeführt werden, auf deren Grundlage Verhaltensleitlinien für den Verein erarbeitet werden, die als Basis für das vereinsspezifische Präventions- und Interventionskonzept dienen.
  2. Erstellung eines Präventions- und Interventionskonzeptes: Ein spezifisches Konzept zur Prävention und Intervention im Verein muss erstellt werden.

Kriterien zur Qualitätssicherung

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Vereinshomepage: Öffentlichkeitsarbeit muss auf der Homepage und in anderen Medien erfolgen.
  2. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und Unterschrift des Ehrenkodex: Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden im Verein müssen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis (max. alle 5 Jahre) vorlegen und den Ehrenkodex des LSB NRW oder eine vereinsspezifische Alternative unterschreiben.
  3. Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden: Es muss eine regelmäßige Sensibilisierung und/oder Qualifizierung der Übungsleiterinnen, Trainerinnen sowie aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zum Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Sport stattfinden, sowie Angebote zur Stärkung der Kinder und Jugendlichen.
  4. Aufbau eines lokalen Netzwerks: Es muss eine Kontaktaufnahme und ein Austausch mit den lokalen Fachberatungsstellen stattfinden.

Diese Maßnahmen und Standards sind entscheidend, um den Schutz vor sexueller Gewalt in unserem Sportverein zu gewährleisten und eine sichere Umgebung für alle Mitglieder zu schaffen​